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Bedrohte indigene Völker - am Fallbeispiel
Namibias
Die Vereinten Nationen haben die frühere Bezeichnung Ureinwohner
mittlerweile durch den Begriff "indigene Völker" ersetzt.
Diese Definition gilt für Nachfahren der jeweils ersten Besiedler
einer Region, die später von anderen Völkern unterworfen, kolonisiert,
teilweise von ihren ursprünglichen Siedlungsräumen vertrieben und
insgesamt an den Rand der nationalen Gesellschaft verdrängt wurden.
Die ungefähr 300 Millionen Angehörigen indigener Völker
verteilen sich auf 5000 unterschiedliche Völker.
Viele sind von der Zerstörung ihres Lebensraums, von der
Auslöschung ihrer Kultur (Ethnozid), sogar von Völkermord
(Genozid) betroffen oder bedroht. Industrialisierung, Straßenbau,
Waldrodung oder Staudammprojekte - immer sind es die rückständigen
"Ureinwohner", die im Wege sind. Im besten Fall dürfen sie noch als
folkloristische Staffage für Touristen posieren; oft werden sie ganz aus
ihren Lebensräumen vertrieben. Sie leben als Fremde in einer Welt, die
nicht mehr ihre eigene ist. Sie brauchen Unterstützung, um in der
veränderten Welt ihren Platz zu finden und zu behaupten.
Handlungsgrundlage
Indigene Völker und ihre Lebensgemeinschaften haben eine historische
Beziehung zu ihrem Land und sind im allgemeinen Nachfahren der Ureinwohner
solcher Gebiete.
Auf indigene Bevölkerungsgruppen und ihre Lebensgemeinschaften
entfällt ein erheblicher Anteil der Weltbevölkerung. Sie haben sich
über viele Generationen hinweg ganzheitliche, traditionelle,
wissenschaftliche Kenntnisse über ihr Land, die natürlichen Ressourcen
und ihre Umwelt angeeignet. Indigene Bevölkerungsgruppen und ihre
Lebensgemeinschaften sollen in den vollen Genuß der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten kommen, ohne behindert oder diskriminiert zu werden. Ihre
Fähigkeit zur uneingeschränkten Mitwirkung an einem auf eine
nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Umgang mit ihrem Land hat sich aufgrund
wirtschaftlicher, sozialer und historischer Faktoren bisher als begrenzt
erwiesen.
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