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Wir empfehlen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(b) Rechtliche und administrative Rahmenbedingungen
In Zusammenarbeit mit der betroffenen eingeborenen Bevölkerung, sollen
die Regierungen entsprechend den speziellen Gegebenheiten des jeweiligen Landes
die Rechte und Pflichten der indigenen Bevölkerungsgruppen und ihrer
Lebensgemeinschaften in die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften einbinden.
Möglicherweise benötigen die Entwicklungsländer bei der
Durchführung dieser Maßnahmen technische
Unterstützung.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
Die internationalen Entwicklungsorganisationen und die Regierungen sollen
finanzielle und andere Ressourcen für die schulische und berufliche
Ausbildung indigener Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften
bereitstellen, um ihnen mehr Möglichkeiten zur nachhaltigen Entfaltung der
eigenen Fähigkeiten und zur Mitwirkung und Beteiligung an einer
nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung auf nationaler Ebene zu eröffnen.
Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei der Stärkung der Rolle der
indigenen Frauen.
Die Realität der 250 bis 300 Millionen Ureinwohner in 76
Ländern ist erschütternd. Viele Völker würden ihres
Lebensraums «im Namen von Entwicklung und Fortschritt» beraubt. In
Brasilien, Chile, Indien oder Kanada würden gigantische Staudämme
gebaut, in anderen Ländern Erdölförderung auf dem Land der
Ureinwohner geplant. «Wer sich wehrt, wird diskriminiert, verfolgt oder wie
in Mexiko oder Kolumbien ermordet».
Quellenangaben:
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